Das Geldspielgesetz (BGS) einfach erklärt: Was für Online-Casinos in der Schweiz gilt
Das Bundesgesetz über Geldspiele, kurz BGS oder Geldspielgesetz, ist die Grundlage für alles, was in der Schweiz «legal» im Online-Glücksspiel heisst. Es gilt seit dem 1. Januar 2019. Dieser Ratgeber fasst die Punkte zusammen, die für Spielerinnen und Spieler wichtig sind. Er ersetzt weder den Gesetzestext noch eine Rechtsberatung.
Inhalt
- Worum es im Gesetz geht
- Drei Gruppen von Geldspielen
- Die Konzession für Online-Casinos
- Aufsicht und Pflichten der Anbieter
- Netzsperren gegen nicht bewilligte Angebote
- Was das für Spielende bedeutet
- Wo Sie nachlesen können
Worum es im Gesetz geht
Das Parlament hat das Gesetz im Herbst 2017 verabschiedet, die Stimmberechtigten haben es am 10. Juni 2018 in einer Volksabstimmung angenommen. Es regelt, wer in der Schweiz Geldspiele anbieten darf, unter welchen Bedingungen und wie die Spielenden zu schützen sind. Online-Angebote sind ausdrücklich eingeschlossen. Wer Geldspiele ohne die nötige Bewilligung anbietet, verstösst gegen das Gesetz.
Drei Gruppen von Geldspielen
- Spielbankenspiele: Automaten, Roulette, Blackjack, Poker und Ähnliches. Zuständig ist die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK).
- Lotterien und Sportwetten: Zahlenlotto, Rubbellose, Wetten auf Sportereignisse. Zuständig ist die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa).
- Kleinspiele: lokale Tombolas, kleine Lotterien und Pokerturniere in engem Rahmen. Sie unterstehen kantonaler Regelung.
Für Online-Casinos zählt die erste Gruppe. Für Wetten auf Sportereignisse über das Internet gilt die zweite.
Die Konzession für Online-Casinos
Online-Casinospiele dürfen in der Schweiz nur Betreiber anbieten, die dafür eine Bewilligung haben. Die Konzession erteilt der Bundesrat. Spielbanken, die bereits eine Konzession halten, können ihr Angebot ins Netz erweitern, wenn ihre Konzession entsprechend ergänzt wurde. Das ist der Grund, warum viele Schweizer Online-Angebote an bekannte Spielbanken geknüpft sind.
Welche Anbieter aktuell bewilligt sind, steht auf der Webseite der ESBK. Diese Liste ändert sich. Prüfen Sie deshalb immer den aktuellen Stand und nicht eine Aufzählung auf einer Vergleichsseite, auch nicht auf dieser.

Aufsicht und Pflichten der Anbieter
Die Aufsicht kontrolliert, ob ein Anbieter die Auflagen einhält. Dazu gehören ein Sozialkonzept, das Spielsucht vorbeugt, Massnahmen gegen Geldwäscherei und die Pflicht, Personen unter 18 Jahren fernzuhalten. Konzessionierte Anbieter müssen Spielende zudem informieren, wo sie Hilfe erhalten, und Instrumente zur Begrenzung des eigenen Spiels bereitstellen. Wie diese Instrumente im Detail aussehen, erklärt der Ratgeber zur Spielsperre.
Netzsperren gegen nicht bewilligte Angebote
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind vom Markt nicht ausgeschlossen, weil sie im Internet überall erreichbar sind. Deshalb sieht das Gesetz Netzsperren vor: Internetanbieter in der Schweiz müssen den Zugang zu solchen Seiten sperren, die auf den Sperrlisten von ESBK und Gespa stehen. Der Zweck ist, den Schweizer Markt für bewilligte Anbieter zu schützen und die Spielenden vor Angeboten ohne Aufsicht zu bewahren.
Was das für Spielende bedeutet
Das Gesetz richtet sich an die Anbieter. Welche Folgen die Nutzung eines nicht bewilligten Angebots für Spielende hat, beurteilen wir nicht; dazu geben die ESBK, die Gespa oder eine Rechtsberatung Auskunft. Sicher ist, was Sie dabei verlieren: Bei einem Anbieter ohne Konzession fehlen die Aufsicht, die Schweizer Spielsperre, vorgeschriebene Limiten und der Schweizer Weg, um sich bei Streit um eine Auszahlung zu wehren.
Wo Sie nachlesen können
- Gesetzestext und Mitteilungen: Seiten des Bundes (admin.ch) und der ESBK (esbk.admin.ch).
- Lotterien und Sportwetten: Gespa (gespa.ch).
- Hilfe bei Spielproblemen: SOS-Spielsucht (sos-spielsucht.ch), 0800 040 080.
Wie Sie konkret prüfen, ob ein Anbieter bewilligt ist, zeigt die Anleitung Lizenz prüfen, Schritt für Schritt. Unseren Vergleich von fünf Anbietern ohne Schweizer Konzession finden Sie auf der Startseite.
Nadine Keller
Redaktorin Glücksspielrecht und Lizenzen
Aktualisiert: 19. Oktober 2026
Nadine Keller ist Redaktorin für Glücksspielrecht und Lizenzen. Für diesen Ratgeber habe ich die Seiten von Bund, ESBK und Gespa gelesen und nur übernommen, was sich dort belegen lässt. Sie ist keine Juristin und gibt keine Rechtsberatung.